Springe direkt zum Menü
X

Vergrößerte Darstellung der Seiteninhalte in Ihrem Webbrowser?

Ist Ihnen die Darstellung des Inhaltes auf dieser Seite zu klein, dann können Sie in aktuellen Browsern eine Vergrößerung durch folgende Tastenkombinationen erreichen:

STRG + (Vergrößern)
STRG - (Verkleinern)
STRG 0 (Null – wieder auf Standard zurücksetzen)

Die Kombination von gedrückter STRG-Taste und dem Bewegen des Scrollrads der Maus vergrößert oder verkleinert ebenso die Darstellungsgröße einer Website im Browserfenster.

Wenn Sie einen Apple Mac zum Surfen nutzen, verwenden Sie für die Tastenkombinationen die APFEL-Taste anstatt der STRG-Taste.

Welche Auswirkung hat die Abschaffung der kalten Progression in 2023?

Illustration

Land- und Forstwirte sind mit Ihren Einkünften meist einkommensteuerpflichtig. Die Berechnung der Einkommensteuer für 2023 wurde einerseits durch Steuersatzänderungen in der ökosozialen Steuerreform und andererseits durch die Kompensation der kalten Progression im Zuge des Teuerungsentlastungpakets geändert.

Der sogenannte Tarif in der Einkommensteuer unterzieht diese Einkünfte einer progressiven Besteuerung. Ab 2023 sind bei Tarifstufen und Steuersätzen folgende Änderungen vorgesehen:

2022   2023
Tarifstufen in € Steuer-satz Tarifstufen in € Steuer-satz
Bis 11.000 0 % Bis 11.693 0 %
Über 11.000 – 18.000 20 % Über 11.639 – 19.134 20 %
Über 18.000 – 31.000 32,5 % Über 19.134 – 32.075 30 %
Über 31.000 – 60.000 42 % Über 32.075 – 62.080 41 %
Über 60.000 – 90.000 48 % Über 62.080 – 93.120 48 %
Über 90.000 – 1 Mio. 50 % Über 93.120 – 1 Mio. 50 %
Über 1 Mio. 55 % Über 1 Mio. 55 %

Bei einem Einkommen von beispielsweise € 62.000,00 ergibt der Tarif im Jahr 2022 eine Steuerbelastung von € 18.765,00, ab 2023 € 17.639,75 – somit eine Ersparnis von € 1.125,25.

Von dieser errechneten Steuer werden – unter Berücksichtigung der entsprechenden Voraussetzungen – aber auch die sogenannten Steuerabsetzbeträge wie z. B. Verkehrsabsetzbetrag, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag oder Unterhaltsabsetzbetrag abgezogen.

Auch diese Absetzbeträge werden mit 2023 erhöht und bringen so einen Steuervorteil gegenüber 2022.

Stand: 28. November 2022

Bild: pattilabelle - stock.adobe.com