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Vergrößerte Darstellung der Seiteninhalte in Ihrem Webbrowser?

Ist Ihnen die Darstellung des Inhaltes auf dieser Seite zu klein, dann können Sie in aktuellen Browsern eine Vergrößerung durch folgende Tastenkombinationen erreichen:

STRG + (Vergrößern)
STRG - (Verkleinern)
STRG 0 (Null – wieder auf Standard zurücksetzen)

Die Kombination von gedrückter STRG-Taste und dem Bewegen des Scrollrads der Maus vergrößert oder verkleinert ebenso die Darstellungsgröße einer Website im Browserfenster.

Wenn Sie einen Apple Mac zum Surfen nutzen, verwenden Sie für die Tastenkombinationen die APFEL-Taste anstatt der STRG-Taste.

Wofür brauche ich eine elektronische Signatur?

Illustration

Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit. Ein qualifiziert, elektronisch signiertes PDF ist daher einem handschriftlichen, unterschriebenen Papierdokument rechtlich gleichgestellt. Die E-Signatur ist eine Authentifizierung mittels eines kryptografischen Verfahrens auf elektronischem Wege.

Die E-Signatur ist erforderlich für:

  • elektronische Behördenwege,
  • rechtsgültige Unterschrift von Verträgen,
  • öffentliche Auftragsvergaben und
  • elektronische Rechnungslegung (beim Bund verpflichtet).

Die E-Signatur kann mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur durchgeführt werden. Eine Weiterentwicklung stellt die sogenannte ID Austria dar. Mit der Handy-Signatur kann einfach, schnell und kostenlos die Identität im Internet nachgewiesen werden. Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift funktioniert die Handy-Signatur ganz ähnlich wie die Anmeldung beim E-Banking. Alles, was dafür benötigt wird, ist ein empfangsbereites Mobiltelefon.

Die Aktivierung und die Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos. Mehr zu den Themen Handy-Signatur und Bürgerkarte erfahren Sie unter: www.buergerkarte.at.

Stand: 28. November 2022

Bild: Syda Productions - stock.adobe.com