Ab wann fallen Anspruchszinsen an?
![© JD8 - stock.adobe.com Prozent](/content/e38660/e41039/e171849/e182278/e182328/pic_big/img/ger/Anspruchszinsen_AdobeStock_533108496_gr_w520_h0_q30_jpg.jpg?checksum=1dc97ad52d76e9f59d37426e113d2f438f5c1f66)
Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommensteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen.
Dies ist insbesondere beachtenswert, da der Zinssatz für Anspruchszinsen 5,38 % (Stand August 2023) beträgt und somit deutlich höher ist als in den Vorjahren.
Die Festsetzung unterbleibt, wenn die Anspruchszinsen einen Betrag von € 50,00 nicht erreichen. Die Anspruchsverzinsung kann mit einer zeitgerechten Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung vermieden bzw. reduziert werden.
Stand: 29. August 2023