Springe direkt zum Menü
X

Vergrößerte Darstellung der Seiteninhalte in Ihrem Webbrowser?

Ist Ihnen die Darstellung des Inhaltes auf dieser Seite zu klein, dann können Sie in aktuellen Browsern eine Vergrößerung durch folgende Tastenkombinationen erreichen:

STRG + (Vergrößern)
STRG - (Verkleinern)
STRG 0 (Null – wieder auf Standard zurücksetzen)

Die Kombination von gedrückter STRG-Taste und dem Bewegen des Scrollrads der Maus vergrößert oder verkleinert ebenso die Darstellungsgröße einer Website im Browserfenster.

Wenn Sie einen Apple Mac zum Surfen nutzen, verwenden Sie für die Tastenkombinationen die APFEL-Taste anstatt der STRG-Taste.

Unterliegen Hotelpachtverträge der Gebührenbefreiung?

Alpines Hotel

Entsprechend den Bestimmungen des Gebührengesetzes unterliegen Bestandsverträge wie Miet- oder Pachtverträge grundsätzlich einer Gebühr im Ausmaß von 1 % (ausgenommen Jagdpacht mit 2 %). Dies gilt allerdings nicht für Verträge über die Vermietung von Wohnraum, für welche das Gebührengesetz explizit eine Befreiung vorsieht. Nicht abschließend geklärt war bis dato die Frage, ob diese Befreiung auch auf Hotelpachtverträge anwendbar ist.

Rechtsansicht des VwGH

Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzgerichts (BFG) vertritt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seiner Erkenntnis vom 14.5.2024 die Rechtsauffassung, dass Hotelpachtverträge nicht unter die Gebührenbefreiung für die Vermietung von Wohnraum fallen. Begründet wird dies seitens des VwGH damit, dass Hotelanlagen zwar der Beherbergung und Nächtigung dienen, allerdings deren Zweck nicht auf die Bereitstellung von Räumlichkeiten zur Befriedigung eines privaten Wohnraum- oder Lebensbedürfnisses gerichtet ist.

Auch dienen Hotelanlagen inkl. der im Zusammenhang damit betriebenen Einrichtungen wie Restaurants, Bars, Cafeterien vorwiegend gewerblichen Interessen und nicht bevorzugt der Befriedigung eines privaten Wohnbedürfnisses, womit eine Anwendung der Gebührenbefreiung auf derartige Pachtverträge ausgeschlossen ist.

Abschließend hält der VwGH zur generellen Auslegung der Gebührenbefreiung für die Vermietung von Wohnraum fest, dass sich die Befreiungsbestimmung dem Wortlaut nach nur auf Mietverträge im zivilrechtlichen Sinne und nicht auf Pachtverträge bezieht.

Stand: 25. September 2024

Bild: vili45 - stock.adobe.com