Springe direkt zum Menü
X

Vergrößerte Darstellung der Seiteninhalte in Ihrem Webbrowser?

Ist Ihnen die Darstellung des Inhaltes auf dieser Seite zu klein, dann können Sie in aktuellen Browsern eine Vergrößerung durch folgende Tastenkombinationen erreichen:

STRG + (Vergrößern)
STRG - (Verkleinern)
STRG 0 (Null – wieder auf Standard zurücksetzen)

Die Kombination von gedrückter STRG-Taste und dem Bewegen des Scrollrads der Maus vergrößert oder verkleinert ebenso die Darstellungsgröße einer Website im Browserfenster.

Wenn Sie einen Apple Mac zum Surfen nutzen, verwenden Sie für die Tastenkombinationen die APFEL-Taste anstatt der STRG-Taste.

Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 startet am 29. März 2023!

Geld in Stromverteiler

Auch für das 4. Quartal 2022 wird es einen Energiekostenzuschuss geben. Die entsprechende Richtlinie zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 (EKZ 1 Q4 2022) wurde allerdings noch nicht veröffentlicht.

Für die Antragstellung ist allerdings eine Voranmeldung ab 29.3.2023 zwingend erforderlich! Es besteht ein „First-come-first-served“-Prinzip.

Auf der Homepage des Austria Wirtschaftsservice (aws – www.aws.at) wurden FAQ zur Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie einige wichtige Punkte daraus:

  • Um den Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 in Anspruch nehmen zu können, ist eine verpflichtende Voranmeldung im Zeitraum 29. März 2023 bis 14. April 2023 im aws Fördermanager (https://foerdermanager.aws.at) durchzuführen.
  • Die Voranmeldung muss vom antragstellenden Unternehmen durchgeführt werden.
  • Es besteht ein „First-come-first-served“-Prinzip. Das Förderbudget ist begrenzt. Es wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Die Zuweisung des Antragszeitraumes ist auch von der Reihenfolge der Voranmeldungen abhängig.
  • Für die Voranmeldung sind nur einige Angaben erforderlich, wie z. B. solche zum Jahresumsatz (letztverfügbarer Jahresabschluss), Informationen zum Förderungswerber, Kontaktdaten und E-Mail-Adresse. Bei einem Umsatz von mehr als € 700.000,00 ist auch anzugeben, ob es sich voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt.

Auf die abgesendete Voranmeldung erfolgt ein Bestätigungs-E-Mail und später in weiterer Folge auch eine Nachricht bezüglich des persönlichen Zeitfensters für die Antragstellung.

Diese Information ist am Stand 28.3.2023 und kann sich kurzfristig ändern. Weitere Details und einen Fragenkatalog zu Voranmeldung finden Sie auf der Website der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) – www.aws.at.

Stand: 28. März 2023

Bild: hugin1 - stock.adobe.com