Springe direkt zum Menü
X

Vergrößerte Darstellung der Seiteninhalte in Ihrem Webbrowser?

Ist Ihnen die Darstellung des Inhaltes auf dieser Seite zu klein, dann können Sie in aktuellen Browsern eine Vergrößerung durch folgende Tastenkombinationen erreichen:

STRG + (Vergrößern)
STRG - (Verkleinern)
STRG 0 (Null – wieder auf Standard zurücksetzen)

Die Kombination von gedrückter STRG-Taste und dem Bewegen des Scrollrads der Maus vergrößert oder verkleinert ebenso die Darstellungsgröße einer Website im Browserfenster.

Wenn Sie einen Apple Mac zum Surfen nutzen, verwenden Sie für die Tastenkombinationen die APFEL-Taste anstatt der STRG-Taste.

Wichtige Grenzwerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft 2025

Illustration

Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte 2025 im Bereich der Land- und Forstwirtschaft:

Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform):

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) > € 700.000,00 (2 aufeinanderfolgende KJ.)
Einheitswertgrenze entfällt

Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) > € 600.000,00
Einheitswertgrenze > € 165.000,00

Teilpauschalierung:

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) <= € 600.000,00
Einheitswertgrenze > € 75.000,00
<= € 165.000,00

Vollpauschalierung:

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) <= € 600.000,00
Einheitswertgrenze <= € 75.000,00
<= € 15.000,00 (isoliert Forstwirtschaft)
Fläche Weinbau <= 60 Ar Weinbaufläche (isoliert für Weinbau)
Gartenbau <= € 2.000,00 Endverkaufserlöse

Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten:

Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer) <= € 55.000,00

Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG):

Umsatzgrenze <= € 600.000,00

Stand: 25. Mai 2025

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com